Geltung und Vertragsabschluss
Diese AGB gelten für Fitness-Abos, Personaltraining, Kleingruppen, Kurse und Zusatzleistungen der Physio Fitness Fremouw AG (PFF). Für ärztlich verordnete Physiotherapie und MTT gelten eigene Vereinbarungen und gesetzliche Vorgaben.
Der Einzelvertrag nennt Angebot, Beginn, Dauer, Leistungen, Gesamtpreis und Zahlungsweise. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor. AGB und vereinbarte Anhänge werden vor Abschluss zugänglich gemacht und einbezogen. Minderjährige benötigen die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung.
Beim Onlinekauf wählt die Kundin oder der Kunde das Abo auf der Angebotsseite aus und gibt anschliessend die für den Vertragsabschluss erforderlichen Angaben ein. Vor dem Kauf müssen diese AGB und die Datenschutzerklärung aktiv bestätigt werden. Mit dem Klick auf den entsprechend gekennzeichneten Kaufbutton wird das ausgewählte Abo zum angezeigten Gesamtpreis verbindlich und zahlungspflichtig bestellt.
Der Vertrag kommt mit der elektronischen Bestellbestätigung von PFF zustande, sofern das ausgewählte Angebot noch verfügbar ist. PFF sendet die Bestätigung und anschliessend die QR-Rechnung per E-Mail, informiert das zuständige Team und leitet die nächsten internen Schritte ein. Bei einer persönlichen Anmeldung kommt der Vertrag mit der Unterzeichnung des Einzelvertrags und dessen Annahme durch PFF zustande.
Fitness Abos und Betreuung
Basic läuft 6 oder 12 Monate, Advanced und Premium je 12 Monate. Beginn und Ende stehen im Einzelvertrag. Das Abo berechtigt zur Nutzung der vereinbarten Fitnessangebote während der geltenden Öffnungszeiten.
Bei Basic sind die Einführung und individuelle Trainingsplanung sowie 3 persönliche Betreuungstermine enthalten. Advanced enthält 3 Einführungen und zusätzlich 3, Premium 3 Einführungen und zusätzlich 7 persönliche Betreuungstermine. Insgesamt: Basic 3, Advanced 6, Premium 10 Termine à ca. 30–60 Minuten. Assessments sind inklusive; ihre Dauer richtet sich nach dem Bedarf. Fragen zum Training sind während der betreuten Zeiten möglich.
Weitere Leistungen regelt die bei Abschluss vereinbarte Leistungsübersicht. Personaltraining wird separat als Einheitenpaket angeboten, nicht als einzelne Session.
Preise und Zahlung
Es gelten Gesamtpreis und Zahlungsweise gemäss Vertrag. Jahres-Fitness-Abos sind einmalig oder in 12 Monatsraten, Personaltraining-Pakete einmalig oder in 3 Monatsraten zahlbar. Raten sind Teilzahlungen des Gesamtpreises und erlauben keine monatliche Kündigung. Der Ratengesamtpreis wird vor Abschluss ausgewiesen.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innert 30 Tagen zahlbar. Zahlung: bar, Karte oder QR-Rechnung. Badge und Einrichtung kosten einmalig CHF 35.–. Bei Verlängerung oder Abo-Wechsel entfällt die Gebühr, wenn der Badge weiterverwendet wird. Ersatzbadges sind kostenpflichtig. Massagedauern richten sich nach dem gebuchten Angebot.
Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug ist die erste Mahnung kostenlos. Für die zweite Mahnung wird eine Mahngebühr von CHF 20.–, für die dritte Mahnung eine Mahngebühr von CHF 30.– erhoben. Gesetzliche Verzugszinsen bleiben vorbehalten.
Bleiben fällige Beträge trotz schriftlicher Mahnungen und angemessener Nachfrist offen, kann PFF den Zugang zu den vereinbarten Leistungen bis zur vollständigen Zahlung der fälligen Forderungen vorübergehend sperren. Die vereinbarte Vertragslaufzeit und Zahlungspflicht werden durch diese Sperre grundsätzlich nicht verlängert oder unterbrochen. Notwendige Inkasso- und Betreibungskosten können im gesetzlich zulässigen Umfang und soweit sie tatsächlich anfallen belastet werden. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben vorbehalten.
Mitgliedspreise und Rabatt
Ohne Fitness-Abo gelten reguläre Preise; mit aktivem Basic-, Advanced- oder Premium-Abo gelten spezielle Mitgliederpreise für separat gebuchte Leistungen, selbst nach Verbrauch der enthaltenen Leistungen.
Die in der Preisliste genannten berechtigten Gruppen erhalten auf Basic 10% Rabatt bei Einmalzahlung; die Berechtigung ist bei Abschluss nachzuweisen. Dies gilt auch bei zusätzlicher Basic-Buchung zu Kursen, Personaltraining oder Kleingruppen. Der Rabatt bleibt bei Verlängerung und Einmalzahlung bestehen. Kein Rabatt bei Ratenzahlung, auf Advanced, Premium, Zusatzleistungen oder Produkte.
Trainingsplan inkl. Betreuung ist ausschliesslich mit einem aktiven Fitness-Abo für CHF 80.– buchbar. Ohne Fitness-Abo ist diese Leistung nicht buchbar. Personal Training wird ausschliesslich in den angebotenen Einheitenpaketen gebucht; einzelne Personaltraining-Sessions werden nicht angeboten. Massgebend ist ein bei Buchung aktives Fitness-Abo. Für Kurse gelten die einheitlichen Preise nach Abschnitt 9; für Jubiläumsabos die ergänzenden Aktionsbedingungen.
Ende und Verlängerung von Fitness Abos
Alle Fitness-Abos verlängern sich ohne rechtzeitige Kündigung automatisch um die bisherige Laufzeit: Basic um 6 oder 12 Monate, Advanced und Premium um 12 Monate. Kündigung: spätestens 14 Tage vor Vertragsende per E-Mail oder Brief. Alle Fitness-Mitglieder erhalten 30 Tage vor Vertragsende eine Erinnerungs-E-Mail zur bevorstehenden Verlängerung und Kündigungsfrist.
Eine gesetzlich berechtigte vorzeitige Beendigung aus wichtigem Grund bleibt möglich; finanzielle Folgen richten sich nach Einzelfall und anwendbarem Recht.
Personal Training und Kleingruppen
1:1-Pakete enthalten 12, 24 oder 48 Einheiten; Duo und Triplo je 12 Einheiten für feste Gruppen von 2 oder 3 Personen. Eine Einheit dauert ca. 60 Minuten. Gültigkeit: 1 Jahr ab erstem Training. Die Häufigkeit wird individuell bzw. in der Gruppe vereinbart. Analysen, Trainingsplanung, Ernährungscoaching und Abschlussbesprechung regelt die Leistungsübersicht.
Die Preise umfassen die Sessions und vereinbarten Begleitleistungen. Freies Training erfordert ein separates Fitness-Abo. Basic kann mit 10% Rabatt bei Einmalzahlung dazugebucht werden; Verlängerung und Erinnerung richten sich nach Abschnitt 6, der Rabatt bleibt bei Einmalzahlung bestehen.
PT- und Kleingruppenpakete enden nach Verbrauch oder Ablauf ohne automatische Verlängerung. Weitere Pakete sind zu den dann vereinbarten Preisen buchbar. Ungenutzte Einheiten verfallen am Laufzeitende. Von PFF abgesagte Einheiten bleiben auch darüber hinaus gutgeschrieben. Bei Krankheit, Unfall, Militärdienst oder Zivilschutz gelten die Time-Stop-Regeln nach Abschnitt 11 auch für die Paketlaufzeit und enthaltene Leistungen.
Terminabsagen
Alle verbindlich vereinbarten Termine sind spätestens 24 Stunden vor Beginn abzusagen. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen gilt der Termin als verbraucht und wird vom Paket- oder Abo-Guthaben abgezogen.
Dies gilt für Personaltraining, Kleingruppen, Fitness-Einführungs- und Betreuungstermine, Einzelleistungen und verbindlich gebuchte Kurslektionen. Bei Kleingruppen betrifft die Regel die absagende oder fehlende Person. Die übrigen trainieren weiter; ihre Teilnahme zählt als reguläre Einheit. Von PFF abgesagte Termine bleiben nach den jeweiligen Bedingungen gutgeschrieben.
Kurse
Anmeldung und Laufzeit: Feste Gruppen mit maximal 6 Teilnehmenden. Einstieg während des Kurszeitraums und Schnupperlektionen sind nach Absprache möglich; der Einstieg setzt einen freien Platz voraus. Die Anmeldung ist verbindlich. Abos sind persönlich, nicht übertragbar und laufen 6 oder 12 Monate; das 10er-Abo gilt 3 Monate. Beginn und Ende werden bei Buchung festgehalten. Alle Kursabos enden ohne automatische Verlängerung oder Kündigung.
Preise: Gleiche Preise mit und ohne Fitness-Abo, jeweils pro Lektion. Bei Jahres- und Halbjahresabos zählt die bei Buchung vereinbarte Lektionenzahl laut Kurskalender, üblicherweise 40–44 pro Jahr. Vereinbarte Preise gelten für die gebuchte Laufzeit, neue Preise für künftige Buchungen. Yoga auf dem Stuhl und Pilates Stretch & Relax werden wie 60-Minuten-Kurse berechnet; Bauchtanz wird direkt bei der Kursleiterin angemeldet. Fitness und Kurs werden separat berechnet. Für zusätzlich gebuchtes Basic gilt der Rabatt nach Abschnitt 5.
10er-Abo: Teilnahme nur nach vorgängiger Anmeldung und bei freiem Platz; kein garantierter fester Kursplatz.
Eigene Abwesenheit: Rechtzeitig abgesagte Lektionen können nach Absprache und Anmeldung innerhalb der laufenden Abo- bzw. Kursdauer in einer passenden Gruppe nachgeholt werden. Voraussetzung ist ein freier Platz; dieser wird nicht garantiert. Für selbst versäumte Lektionen besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, auch bei Ferien oder privaten Abwesenheiten. Bei Krankheit, Unfall, Militärdienst oder Zivilschutz gelten die Nachweis- und Pausenregeln nach Abschnitt 11. Verspätete Absagen und Nichterscheinen richten sich nach Abschnitt 8; bewilligte Pausen nach Abschnitt 11 bleiben vorbehalten.
PFF-Absagen: Lektionen bleiben auch nach dem ursprünglichen Laufzeitende gutgeschrieben. Wir vereinbaren einen Ersatz- oder Nachholtermin. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben bestehen.
Gesundheit und Bestätigung: Gesundheitliche Einschränkungen sind der Kursleitung vor Beginn mitzuteilen; Übungen werden entsprechend angepasst. Es gelten die allgemeinen Haftungsbestimmungen. Eine Kursbestätigung wird auf Anfrage ausgestellt; über eine Kostenbeteiligung entscheidet die Krankenkasse.
Dividat Nutzung
Bei Advanced und Premium ist die Dividat-Nutzung während der gesamten Abo-Laufzeit enthalten. Inklusive erster Einführung am Gerät (ca. 30 Minuten) mit Assessment sowie erneuter Testung und Verlaufskontrolle nach 3–4 Monaten. Eine sichere Einführung ist Voraussetzung. Tests werden dokumentiert und das Training bei Bedarf angepasst.
Bei Basic ist Dividat separat buchbar: CHF 145.– für die bei Buchung verbleibende Fitness-Abo-Laufzeit. Nichtmitglieder: CHF 290.– für 6 Monate, exklusive Badge, inklusive Einführung, Test, Retest und Trainingsplan.
Jede Dividat-Nutzung muss vorab am Fitness-Bildschirm für einen 20-Minuten-Slot gebucht werden. Die Reservierung ist verbindlich erforderlich, da das Gerät auch für Patiententermine genutzt wird. So werden Doppelbelegungen vermieden. Die Dividat-Nutzung ist während der regulären Öffnungszeiten möglich, sofern ein freier 20-Minuten-Slot vorab am Fitness-Bildschirm reserviert wurde.
Pausen und medizinische Trainingstherapie
Ferien: Advanced maximal 4 Wochen, Premium maximal 8 Wochen je Vertragsjahr; bei Basic keine Ferienpause. Jede Ferienpause dauert mindestens 2 Wochen am Stück und muss vorab per E-Mail beantragt werden.
Bei Krankheit oder Unfall ist eine Pause mit ärztlicher Bescheinigung möglich. Bei Militärdienst oder Zivilschutz ist ein Aufgebot oder eine Dienstbescheinigung erforderlich. Die Pause gilt für die nachgewiesene Dauer, bei Dienst für die tatsächliche Einsatzdauer, höchstens 6 Monate.
Kosten und Wirkung: Basic CHF 45.– je bewilligter Pause; Advanced/Premium kostenlos. Der Fitnesszugang ist während der Pause gesperrt. Das Vertragsende verlängert sich um die Pausenzeit; Monatsraten laufen weiter, der Gesamtpreis bleibt gleich.
Ferienpausen gelten nur für die genannten Fitness-Abos. Diese Regel gilt für alle Fitness-Abos sowie Personaltraining-, Kleingruppen- und Kursabos. Die jeweilige Laufzeit und die Gültigkeit enthaltener Leistungen verlängern sich um die bewilligte Pausenzeit. Vereinbarte Monatsraten laufen weiter; der Gesamtpreis bleibt gleich. Zwingende Rechte und eine berechtigte Beendigung aus wichtigem Grund bleiben bestehen.
Wer während eines laufenden Fitness-Abos eine medizinische Trainingstherapie (MTT) durchführt, erhält eine Verlängerung des Fitness-Abos um 3 Monate. Eine normale Physiotherapieverordnung allein verlängert das Fitness-Abo nicht. Medizinische Verordnung und Abrechnung der MTT bleiben davon getrennt.
Persönlicher Badge
Der Badge ist persönlich und darf nicht weitergegeben werden. Verlust, Diebstahl oder Beschädigung sind unverzüglich zu melden. Ein Ersatzbadge kostet CHF 35.–. Begleitpersonen, Kinder und Tiere dürfen den Fitnessbereich nur mit ausdrücklicher Erlaubnis betreten.
Gesundheit und Hausordnung
Mitglieder melden relevante gesundheitliche Einschränkungen und befolgen Sicherheits- und Hygienevorgaben, Personalanweisungen und die zugänglich gemachte Hausordnung. Bei gesundheitlicher Unsicherheit empfiehlt PFF eine ärztliche Abklärung. Training und Analysen garantieren keinen bestimmten Erfolg und ersetzen keine erforderliche ärztliche Diagnose.
Wiederholte Verstösse können nach Verwarnung, schwerwiegende auch sofort, zur Beendigung aus wichtigem Grund führen. Finanzielle Folgen werden unter Wahrung zwingender Rechte beurteilt; kein automatischer vollständiger Beitragsverfall.
Öffnungszeiten und Leistungsänderungen
Die Öffnungszeiten werden je nach Standort bekanntgegeben. Abweichende Feiertagszeiten werden vorab kommuniziert. Bei jedem Fitnessbesuch ist das Einbadgen beim Betreten und das Ausbadgen beim Verlassen mit dem persönlichen Badge verpflichtend. Dies gilt auch bei offenen Türen und während des laufenden Physiotherapiebetriebs.
Betriebliche Änderungen sind in angemessenem Umfang möglich; vereinbarte wesentliche Leistungen dürfen dadurch nicht beliebig entzogen werden.
Nichtbenutzung und Erstattungen
Freiwillige Nichtnutzung verfügbarer Leistungen begründet grundsätzlich keine Preisreduktion. Ungenutzte Abo-Leistungen und Paket-Einheiten verfallen am Laufzeitende; von PFF abgesagte Termine bleiben auch darüber hinaus gutgeschrieben. Bei Krankheit, Unfall, Militärdienst oder Zivilschutz gelten die Time-Stop-Regeln.
Vorbehalten bleiben vereinbarte Pausen, berechtigte vorzeitige Beendigungen, nicht erbrachte geschuldete Leistungen und zwingende gesetzliche Ansprüche. Es gilt kein ausnahmsloser Rückerstattungsausschluss.
Haftung und persönliche Gegenstände
Mitglieder sorgen für angemessenen Versicherungsschutz. PFF haftet nach anwendbarem Recht; die Haftung für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden und andere zwingende Fälle wird nicht ausgeschlossen. Für Garderobe, Schliessfächer und Wertgegenstände übernimmt PFF keine Haftung; vorbehalten bleibt die gesetzlich zwingende Haftung, insbesondere für Absicht und grobe Fahrlässigkeit.
Schliessfächer sind nach dem Training zu leeren. Fundgegenstände werden im Büro am Standort Siebnen während höchstens eines Monats zur Abholung aufbewahrt. Danach können nicht abgeholte Gegenstände entsorgt werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Gesetzliche Melde-, Aufbewahrungs- und Herausgabepflichten bleiben vorbehalten.
Datenschutz und Aufnahmen
PFF bearbeitet erforderliche Daten für Vertrag, Administration, Zutritt und Trainingsbetreuung. Gesundheits- und Analysewerte werden besonders sorgfältig behandelt. Das zuständige interne Team nutzt InBody-/Dividat-Auswertungen zur Betreuung und Verlaufskontrolle. PFF speichert diese samt zugehörigen Trainings- und Messdaten für 10 Jahre ab Erstellung der jeweiligen Auswertung.
Anbietersysteme: Verwendet werden InBody und Dividat mit zugehöriger Software. InBody speichert ebenfalls Daten; Dividat speichert laut Abklärung von PFF keine Daten beim Anbieter. Nutzende bestätigen separate Anbieterbedingungen direkt am Gerät. Für deren Datenbearbeitung gelten die angezeigten Datenschutzinformationen und die tatsächlichen Zuständigkeiten. Dies ersetzt weder die Information über die PFF-Datenbearbeitung noch die Verantwortung von PFF für eigene Bearbeitungen und veranlasste Übermittlungen.
Videoüberwachung: Eingänge, Fitnessflächen und Korridore werden gefilmt. Aufbewahrung: 3 Tage. Zugriff: ausschliesslich Geschäftsleitung.
Für Auskunft, Berichtigung und weitere gesetzliche Datenschutzrechte können sich Betroffene an Physio Fitness Fremouw AG, Glarnerstrasse 5, 8854 Siebnen, info@physiofitness.ch wenden. Private Aufnahmen anderer Personen benötigen deren Zustimmung. Für Marketingaufnahmen wird eine gesonderte freiwillige Zustimmung eingeholt.
Preisänderungen und neue Vertragsfassungen
Vereinbarte Preise gelten für die laufende Vertragsperiode. Neue Preise und Rabattregeln gelten grundsätzlich für Neuabschlüsse oder folgende Perioden und werden rechtzeitig mitgeteilt. Individuelle Vereinbarungen werden möglichst schriftlich oder per E-Mail dokumentiert.
Diese AGB gelten ab sofort für Verträge, in die sie wirksam einbezogen werden. Ältere laufende Verträge werden nicht automatisch ersetzt. Änderungen gelten nicht allein durch Schweigen als akzeptiert.
Schweizer Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht. Massgebend sind die gesetzlichen Gerichtsstände, insbesondere die geschützten Gerichtsstände für Konsumentenverträge.
Ergänzende Bedingungen für Jubiläumsabos
Geltung und Kontingent
Die Aktion umfasst insgesamt 40 Jubiläums-Fitnessabos der Modelle Basic, Advanced und Premium zusammen. Eine Buchung setzt ein verfügbares Kontingent und die Vertragsbestätigung durch PFF voraus. Diese Zusatzbedingungen ergänzen die AGB. Bei Abweichungen gehen sie für Jubiläumsabos vor. Die im Vertrag bestätigte Leistungsübersicht ist verbindlich.
Aktionspreis und Zahlung
Für die erste Laufzeit von 12 Monaten gelten bei Einmalzahlung: Basic CHF 790.–, Advanced CHF 950.–, Premium CHF 1’590.–. Die einmalige Gebühr von CHF 35.– für Badge und Einrichtung entfällt. Ersatzbadges bleiben kostenpflichtig. Die Jubiläumspreise sind nicht mit weiteren Rabatten kombinierbar, auch nicht mit dem 10%-Basic-Rabatt.
Abostart und Gratis-Training
Der Einstieg ins Training erfolgt mit dem ersten Einführungstermin. Die Einführung ist verpflichtend; ohne absolvierten ersten Einführungstermin ist kein selbstständiges Fitness-Training möglich.
Für Personen ohne laufende Fitnessmitgliedschaft kann der erste Einführungstermin ab dem 16. November 2026 und spätestens bis zum 30. April 2027 stattfinden. Liegt er vor dem 1. Januar 2027, ist das Fitness-Training ab diesem Termin bis zum 31. Dezember 2026 kostenlos. Die kostenpflichtige 12-monatige Mitgliedschaft beginnt in diesem Fall am 1. Januar 2027. Bei einem ersten Einführungstermin ab Januar 2027 beginnt die bezahlte Laufzeit mit diesem Termin. Die vorgängige Gratiszeit verkürzt die bezahlte Laufzeit nicht. Enthaltene Zusatzleistungen richten sich nach der bestätigten Leistungsübersicht. Sicherheits- und Zutrittsregeln gelten auch während der Gratiszeit.
Bestehende Mitglieder können ebenfalls ein Jubiläumsabo kaufen. Endet ihre aktuelle Fitnessmitgliedschaft zwischen dem 2. November und dem 31. Dezember 2026, können sie bei Buchung eines Jubiläumsabos nach Ablauf ihrer bisherigen Mitgliedschaft bis zum 31. Dezember 2026 kostenlos weitertrainieren. Das kostenpflichtige 12-monatige Folgeabo beginnt am 1. Januar 2027. Endet die bisherige Mitgliedschaft nach dem 31. Dezember 2026, beginnt das Jubiläumsabo im direkten Anschluss daran. Bereits absolvierte Einführungen werden berücksichtigt; die enthaltenen Betreuungstermine werden passend zum Übergang vereinbart.
Vertragsende und weitere Laufzeit
Der Jubiläumspreis gilt einmalig für die erste 12-monatige Laufzeit. Alle Jubiläums-Fitnessabos (Basic, Advanced und Premium) verlängern sich ohne Kündigung spätestens 14 Tage vor Vertragsende per E-Mail oder Brief automatisch um weitere 12 Monate. Für die folgende Laufzeit gelten die rechtzeitig mitgeteilten regulären Preise und gegebenenfalls der reguläre Basic-Rabatt bei fortbestehender Berechtigung und Einmalzahlung. Der Jubiläumspreis wird nicht fortgeführt. Alle erhalten 30 Tage vor Vertragsende eine Erinnerungs-E-Mail zur Verlängerung und Kündigungsfrist.
Übrige Bedingungen
Für Betreuung, Zusatzleistungen, Terminabsagen, Pausen, MTT-Anrechnung, Datenschutz und weitere Vertragsfragen gelten die allgemeinen AGB, soweit diese Zusatzbedingungen nichts Abweichendes festlegen. Für den Vorverkauf und eine allfällige Gratiszeit werden die AGB und dieser Zusatz bereits bei Vertragsabschluss vereinbart, auch wenn dieser vor Januar 2027 liegt.